„BKMS® Incident Reporting“
PCCL's Whistleblowing-Platform
Das PCCL hat die interne Hinweisgeberplattform namens „BKMS® Incident Reporting“ implementiert.
Hinweisgeber*innen müssen laut RL hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, damit sie eben vor Repressalien geschützt sind. Sollten jedoch „nur“ Gerüchte bzw. Spekulationen gemeldet werden, besteht kein Schutz für die meldende Person.
Tatsachen, die nicht in den Themenbereich, der von der RL behandelten Verstößen fallen, melden Sie gerne im PCCL Kummerkasten unter:
PCCL Kummerkasten
Folgende Verstöße fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie und können auf der Plattform gemeldet werden:
- Finanzdienstleistungen
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen
- Öffentliches Auftragswesen
- Produkt / Verkehrssicherheit
- Verbraucherschutz
- Datenschutz und Netzsicherheit
- Umwelt-/ Tierschutz
- Lebensmittel-/ Futtermittelsicherheit
- Nukleare Sicherheit
- Körperschaftssteuer
- EU Wettbewerbsvorschriften
- Korruptionsstrafrecht
- Betrugsdelikte und Untreuedelikte
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das PCCL Legal Department unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.