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„BKMS® Incident Reporting“

„BKMS® Incident Reporting“

PCCL's Whistleblowing-Platform

 

BKMS®

Das PCCL hat die interne Hinweisgeberplattform namens „BKMS® Incident Reporting“ implementiert.

Hinweisgeber*innen müssen laut RL hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, damit sie eben vor Repressalien geschützt sind. Sollten jedoch „nur“ Gerüchte bzw. Spekulationen gemeldet werden, besteht kein Schutz für die meldende Person.

Tatsachen, die nicht in den Themenbereich, der von der RL behandelten Verstößen fallen, melden Sie gerne im PCCL Kummerkasten unter: 

PCCL Kummerkasten

 

Folgende Verstöße fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie und können auf der Plattform gemeldet werden: 

  • Finanzdienstleistungen
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Produkt / Verkehrssicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz und Netzsicherheit
  • Umwelt-/ Tierschutz
  • Lebensmittel-/ Futtermittelsicherheit
  • Nukleare Sicherheit
  • Körperschaftssteuer
  • EU Wettbewerbsvorschriften
  • Korruptionsstrafrecht
  • Betrugsdelikte und Untreuedelikte 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das PCCL Legal Department unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Polymer Competence Center Leoben GmbH gem. Art 12 und 13.

DSGVO Stand: Mai 2023

Verantwortliche:
Polymer Competence Center Leoben GmbH
Sauraugasse 1
AT-8700 Leoben
Tel.: +43 3842 429 62-0
Kontakt: PCCL Legal Department Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Allgemeines

Wir achten sehr auf den Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten. Diese Webseite speichert und verarbeitet Daten ausschließlich im Sinne des geltenden Datenschutzrechts. Als Nutzer*in dieser Homepage stimmen Sie der Datenverarbeitung im Sinne dieser Erklärung zu. Es werden keine Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben. Es gibt dennoch Fälle, in denen wir verpflichtet sind personenbezogene Daten an Dritte, nämlich einschlägige Behörden weiterzugeben. Das kann bei strafrechtlichen Ermittlungen der Fall sein.

Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nur auf die Webseite des PCCL, für die wir verantwortlich sind. Sollten Sie über Links auf unserer Seite auf andere Seiten weitergeleitet werden, bitten wir Sie, sich auf der jeweilig anderen Webseite über den Datenschutz zu informieren.

Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns gemäß des Datenschutzrechts verarbeitet und entsprechend geschützt. Wir setzen daher auch keine nicht-technischen Cookies ein und verzichten auf die Datenverarbeitung durch US-amerikanische Dienstleister wie Google o.Ä.

Dennoch müssen wir Sie darauf hinweisen, dass ein lückenloser Schutz von Daten vor dem unrechtmäßigen Zugriff durch Dritte nicht möglich ist.

Betroffenenrechte

Als Betroffene*r haben Sie umfangreiche Rechte nach dem Datenschutzrecht.

Folgende Rechte stehen Ihnen als betroffene Person zu: Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Widerruf einer Einwilligung. Sollten Sie diesbezüglich weitergehende Fragen haben, bitten wir Sie, sich an das Legal Department des PCCL zu wenden.

Außerdem haben Sie das Recht auf Beschwerde an die Datenschutzbehörde, falls Sie glauben, dass Ihre Rechte verletzt sein sollten (Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien; Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Arten der Datenverarbeitung & Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Im Allgemeinen gilt, dass gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder vertragliche Verpflichtungen z.B. gegenüber Vertragspartnern eine Grundlage gem. Art 6 Abs 1 DSGVO sind, um personenbezogene Daten zu verarbeiten. Weitergehende Informationen zur (vor-)vertraglichen Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unseren AGB’s (https://www.pccl.at/kontakt/agb.html).

Außerdem besteht ein begründetes Interesse des PCCL eine Website zu betreiben und ebenso ein begründetes Interesse der Nutzer*innen diese Website zu besuchen.

Kontaktanfragen via Email

Wenn Sie uns freiwillig via Email kontaktieren und uns auf diesem Wege personenbezogene Daten (z.B. Name, Emailadresse) übermitteln, dann verarbeiten wir diesen Daten, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Sie können uns dazu jederzeit kontaktieren und wir informieren Sie über die Datenverarbeitung. Nachdem Ihr Anliegen geklärt worden ist, löschen wir Ihre Daten sofern kein vorvertragliches oder vertragliches Verhältnis zustande gekommen ist.

Links

Wir übernehmen für Inhalte auf Seiten, auf die von dieser Website, oder von einem anderen Internetauftritt aus gelinkt wird, keinerlei Verantwortung oder Haftung. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen externen Website über deren Datenschutzmaßnahmen. Sie können unsere Website nützen, ohne auf die jeweiligen Links/Buttons zu klicken.

Folgende Links finden Sie auf unserer Website:

Link zu Facebook

Auf unserer Website finden Sie einen Link zu facebook.com, betrieben durch Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA. Wir bitten Sie diesbezüglich, sich auch anhand der Datenschutzerklärung von Facebook (Meta) zu informieren: https://de-de.facebook.com/privacy/policy/

Link zu Wikipedia

Wir verlinken auf unserer Website Wikipedia. Die Betreiberin dieser Seite ist die Wikimedia Foundation Inc., 1 Montgomery Street, Suite 1600, San Francisco, CA 94104, United States of America. Bitte informieren Sie sich auch anhand der Datenschutzerklärung von Wikipedia: https://meta.wikimedia.org/wiki/Privacy_policy/de

Link zu Youtube

Wir verlinken auf unserer Website YouTube (betrieben durch Google). Betreiber*in dieser Seite ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Bitte informieren Sie sich auch anhand der Datenschutzerklärung von YouTube: https://policies.google.com/privacy?hl=de

Link zu LinkedIn

Wir verlinken das Netzwerk LinkedIn. Betreiber ist die LinkedIn Inc., 1000 West Maude Avenue Sunnyvale, CA 94085, USA. Bitte informieren Sie sich auch anhand der Datenschutzerklärung von LinkedIn: https://de.linkedin.com/legal/privacy-policy

Link zu Xing

Wir verlinken XING, der XING AG, Gänsemarkt 43, 20354 Hamburg, Deutschland. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung von XING: https://privacy.xing.com/de/datenschutzerklaerung

Login der Mitarbeiter*innen via Intranet

Unsere Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, sich auf unserer Website einzuloggen, um unter anderem die Zeiterfassung vorzunehmen. Das Einloggen ist ausschließlich mit den Logindaten für die Mitarbeiter*innen möglich. Über die Datenverarbeitung im Zuge der Nutzung der internen Website werden die Mitarbeiter*innen gesondert informiert und stimmen dieser zu.

Cookies & digitale Inhalte auf externen Servern

Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät (PC, Handy, Tablet) abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an und dienen dazu, eine komfortablere Anwendung der Website zu ermöglichen.

Sie können Ihren Browser auch so einstellen, dass Sie über Cookies informiert werden, oder diese nicht zulassen.

Es gibt mehrere Arten von Cookies.

  • Wir benützen Cookies, um die Nutzung unserer Website und ihre Funktionalität zu verbessern. Diese Cookies nennt man „technische Cookies“.
  • Wir benützen keine Cookies, um das Nutzer*innenverhalten zu untersuchen. Wir benützen daher keine „nicht-technische Cookies“.

Außerdem unterscheidet man noch zwischen „First-Party-Cookies“ und „Third-Party-Cookies“.

  • First Party-Cookies setzt die Website, auf der ein User gerade surft, also unsere Website www.pccl.at. Diese First-Party-Cookies sind von Browsern nicht domainübergreifend zugänglich. Wir benützen nur ein First-Party-Cookie.
  • Ein Third Party-Cookie setzt ein Dritter, also nicht unsere Website, auf der Sie sich gerade befinden. Wir benützen keine Third-Party-Cookies.

Folgendes technisches First-Party-Cookie setzen wir ein:

Technisches Cookie: „Joomla User State“.

Wir verwenden das Cookie namens „Joomla User State“, um unseren Mitarbeiter*innen die Anmeldung auf der PCCL-Intranetseite zu ermöglichen. Die Verwendung dieses Cookies ist technisch notwendig. Eine Zustimmung zur Verwendung dieses Cookies muss vom PCCL als Website-Betreiberin nicht eingeholt werden. Dieses Cookie ist ein First-Party Cookies sowie ein Session Cookie.

Infomails

Sollten Sie als Partner*in in unserem Verteiler der Informationsmails registriert sein, dann verarbeiten wird nur Ihre E-Mail-Adresse mit Ihrer Zustimmung.

Wir senden Ihnen die Infomails über den Verteiler „Rapidmail“ nur zu, wenn Sie mit dem Empfang dieser Mails einverstanden waren und sind. Weitere Daten von Ihnen werden von uns nicht erhoben. Ihre E- Mail-Adresse schützen wir und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Einwilligung zur Speicherung der E-Mail-Adresse sowie zum Versand der Infomails können Sie jederzeit widerrufen, indem Sie sich selbst bei Empfang einer Mail via dem zur Verfügung stehenden „Abmelde“- Button vom Verteiler löschen.

Technische und Organisatorische Maßnahmen

Das PCCL setzt alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen ein, um die Daten der Nutzer*innen vor einem unrechtmäßigen Zugriff von Dritten zu schützen. Alle Daten werden auf dem Server von dieser Webseite bzw. auf den Servern unserer Dienstleister*innen, mit denen Verträge zur Auftragsverarbeitung nach § 28 DSGVO mit entsprechender Prüfung abgeschlossen wurden, gespeichert.

SSL-Verschlüsselung

Datentransfers werden vom PCCL mit dem SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) durchgeführt. Diese Software verschlüsselt in diesem Fall alle übermittelten Informationen. Das PCCL nutzt für seine Website zur Sicherheit und zum Schutz vertraulicher Inhalte diese SSL-Verschlüsselung. Sie erkennen die verschlüsselte Verbindung daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt, sowie an dem Schloss-Symbol. Anhand der SSL Verschlüsselung können Daten, die übermittelt werden, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Der Browser der auf ihrem Endgerät arbeitet, sendet beim Aufrufen der PCCL Website automatisch Informationen an den Server des PCCL. Wir speichern diese Informationen temporär in einem sog. Logfile. Folgende Informationen sind davon betroffen und werden bis zur automatisierten Löschung gespeichert: IP-Adresse des anfragenden Rechners, Datum/Uhrzeit des Zugriffs, Name/URL der abgerufenen Datei, Referrer-URL, verwendeter Browser, ggf. Betriebssystem des Rechners/Name des Access-Providers; Gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO können diese Informationen für Zwecke wie die Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website, die Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website, die Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken genutzt werden. Das PCCL verwendet diese Daten keinesfalls, um Profiling o.Ä. zu betreiben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Legal Department des PCCL via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Standorte

Hauptstandort Leoben
Polymer Competence Center Leoben GmbH 
Sauraugasse 1
A-8700 LEOBEN
Tel.: +43 3842 42962-0
 
Standort Leoben Roseggerstraße
Polymer Competence Center Leoben GmbH
Roseggertraße 12
A-8700 Leoben
Tel.: +43 3842 42962-0
 
Standort Graz
Polymer Competence Center Leoben GmbH
c/o Technische Universität Graz
Institut für Chemische Technologie von Materialien
Stremayrgasse 9
A - 8010 Graz
Tel.: +43 3842 42962-0
 

 

AGB

Soweit nicht ausdrücklich andere, spezielle Vereinbarungen getroffen worden sind, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Präambel und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle ab dem 01.05.2006 geschlossenen Rechtsgeschäfte und Aufträge, insbesondere für Forschungs- und Dienstleistungsaufträge, Gutachten, Sachverständigentätigkeit und Lieferungen, bei denen die Polymer Competence Center Leoben GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) Auftragnehmer ist.

1.2 Die Geltung von allfälligen AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch den Auftragnehmer wirksam.

1.4 Falls einzelne der folgenden Bestimmungen unwirksam sein sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

1.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

1.6 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

1.7 Sämtliche in den AGB enthaltenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

2 Auftrag, Angebot und Nebenabreden

2.1 Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur zur ordnungsgemäßen Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Regeln der Wissenschaft und Technik, nicht jedoch zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses oder Erfolges.

2.3 Ändert sich die Rechts- oder Sachlage nach Vertragsabschluss, hat dies auf das gegenständliche Auftragsverhältnis keinen Einfluss.

2.4 Die in gedruckten oder elektronisch veröffentlichten Informationsmaterialien und dergleichen enthaltenen Angaben und Erklärungen sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen, sind für das gegenständliche Auftragsverhältnis nur maßgeblich bzw. beachtlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.5 Enthält eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

2.6 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um Gegenstand des Vertragsverhältnisses zu werden.

2.7 Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform; Gleiches gilt für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.

3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer, auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Leistungen und Vorleistungen, welche dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, die Rechtsverhältnisse hinsichtlich dieser Leistungen und Vorleistungen so beschaffen sind, dass der Auftragnehmer nicht mit einem Eingriff in fremde Immaterialgüter-, Leistungsschutz-, Know-how- und Bearbeitungsrechte konfrontiert wird. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich derartiger wettbewerbs-, immaterialgüterrechtlicher und ähnlicher Aspekte schad- und klaglos und hat dem Auftragnehmer insbesondere allenfalls entstehende Nachteile verschuldens-unabhängig zu ersetzen. Korrespondierend dazu verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn Ansprüche wegen Verletzung von Immaterialgüter- oder sonstigen Leistungsschutzrechten im Raum stehen.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Leistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.4 Der Auftraggeber hat für die Einhaltung und Beobachtung aller für den Einsatz oder die Verwendung der Auftragsergebnisse relevanten sicherheitstechnischen, gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, Vorschriften und Regelungen Sorge zu tragen und hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.

4 Berichterstattung

4.1 Über die Auftragsergebnisse ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, schriftlich Bericht zu erstatten.

4.2 Für schriftlich nicht bestätigte Erklärungen und Auskünfte haftet der Auftragnehmer nicht.

5 Lieferfrist/Fertigstellungstermin

5.1 Behördliche und etwa für die Ausführung von Aufträgen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich der Termin für die Erbringung der Leistung entsprechend.

5.2 Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung des vereinbarten Liefer- bzw. Fertigstellungstermins behindern oder verzögern, verlängert sich dieser jedenfalls um die Dauer dieser Umstände.

5.3 Die in den vorstehend genannten Punkten 5.1. und 5.2. genannten Umstände sind von den Vertragspartnern unverzüglich schriftlich zu dokumentieren und dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich zu übermitteln.

6 Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer erstellten Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen nur für die dem Auftragnehmer bekanntgegebenen und objektiv erkennbaren Auftragszwecke verwendet werden.

6.2 Vorbehaltlich der Regelung in Punkt 6.3 und einer anders lautenden gegenteiligen schriftlichen individuellen Vereinbarung verbleiben sämtliche Rechte – auch solche, die anlässlich der Auftragsdurchführung erst entstehen – wie insbesondere Immaterialgüter-, Leistungsschutz-, Know-how- und Bearbeitungsrechte beim Auftragnehmer. Dies gilt insbesondere auch für vom Auftragnehmer entwickelte Erfindungen und das damit zusammenhängende Know-how. Dem Auftraggeber steht bei vollständiger Bezahlung des geschuldeten Entgeltes ein Nutzungsrecht an dem auftragsgemäßen Werk zu.

6.3 Bei urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen des Auftragnehmers erhält der Auftraggeber mangels anderer gegenteiliger Vereinbarungen mit vollständiger Bezahlung des geschuldeten Entgeltes eine Werknutzungsbewilligung im Sinne des § 24 Abs 1 Satz 1 UrhRG. Im Übrigen bedarf die Weitergabe der vertragsgegen-ständlichen Leistungen des Auftraggebers an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Eine Haftung des Auftragnehmers dem Dritten gegenüber wird dadurch jedenfalls nicht begründet.

7 Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Verschwiegenheitspflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen.

7.2 Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages sowie in Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten, zu verarbeiten. Die Verarbeitung dieser Daten durch Subunternehmen ist nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zulässig. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Datenschutzrechts in der jeweils geltenden Fassung (aktuell: DSGVO, Datenschutzanpassungsgesetz 2018). Der Auftraggeber hat bezüglich der Einhaltung des Datenschutzrechts durch den Auftragnehmer ein Kontroll- sowie Weisungsrecht. Auftraggeber und Auftragnehmer haben ein Datenverarbeitungsverzeichnis zu führen, sowie im Allgemeinen in deren Betrieb alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten umzusetzen und diesbezüglich zusammenzuarbeiten. Im Falle einer Datenschutzrechtsverletzung müssen die Betroffenen sowie die Datenschutzbehörde benachrichtigt werden.

7.3 Zur Datenschutzerklärung des PCCL

8 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

8.1 Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf allfällige Verspätungsschäden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

8.2 Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

8.3 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.

9 Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verschuldete Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für einen allfällig entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.

9.2 Werden für die Leistungserbringung kommerzielle EDV-Programme eingesetzt, so wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung bzw. Haftung für Folgeschäden bei Programmfehlern bzw. sonstigen Softwarefehlern übernommen.

10 Honorar

10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen.

10.2 Zahlungen sind ohne jeden Abzug auf eine Zahlstelle des Auftragnehmers binnen 14 Tagen zu leisten.

10.3 Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Auftragsbestandteile erfordern, insbesondere infolge behördlicher Auflagen, Änderungen relevanter Vorschriften und Gesetze, und Mehrleistungen infolge geänderter Auftraggeberwünsche sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages (zB wegen Kündigung), so gebührt dem Auftragnehmer gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Auftraggebers liegt, daran verhindert worden ist (§1168 ABGB); der Auftragnehmer braucht sich in diesem Fall nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung erworben hat oder erwerben hätte können.

10.5 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Auftragnehmers einen wichtigen Grund darstellt, so hat der Auftragnehmer nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars.

10.6 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Auftragsnehmers keinen wichtigen Grund darstellt, so hat der Auftragnehmer nur dann Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars, wenn seine bisherigen Leistungen trotz der Kündigung für den Auftraggeber verwertbar sind.

11 Mahn- und Inkassospesen

m Falle des Zahlungsverzuges gelten die Regelungen gemäß § 456 UGB (bzw. die jeweiligen Regelungen des KSchG). Weiters hat der Auftraggeber die dem Auftragnehmer entstehenden Mahnspesen zu ersetzen. Darüber hinaus sind alle Kosten und Spesen, die dem Auftragnehmer aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen (insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc) sowie sämtliche Kosten der gerichtlichen und sonstigen Rechtsverfolgung vom Auftraggeber zu ersetzen.

12 Abtretungsverbot

Allfällige Forderungen gegen den Auftragnehmer dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht abgetreten werden.

13 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

13.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, ändert dies nichts an der Fälligkeit des Entgeltanspruches. Unterlässt der Auftraggeber seine Aufklärungspflicht oder eine ihm sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 7 Tagen zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Seine Honoraransprüche bestimmen sich nach Punkt 10.

13.2 Annahmeverzug sowie unterlassene Mitwirkung seitens des Auftraggebers begründen auch dann den Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm hiedurch entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, wenn der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

14 Eigentumsvorbehalt

Bei Lieferung und/oder Leistung von eigentumsfähigen Sachen wird ein Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich allfälliger Zinsen und Kosten vereinbart.

15 Rücktritt vom Vertrag

15.1 Bei Verzug mit einer Leistung ist ein Rückritt des Auftraggebers erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

15.2 Voraussetzung für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Leistungs- und/oder Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.

15.3 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
- wenn die Ausführung der Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist verzögert wird,
- wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlung leistet noch vor Leistung eine taugliche Sicherheit beibringt.

15.4 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.

15.5 Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

15.6 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers sind im Falle des Rücktritts bereits eingebrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß anzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde, sowie für vom Auftragnehmer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Auftragnehmer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

15.7 Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

15.8 Ein Rücktrittsrecht besteht für beide Teile für den Fall, dass sich im Zuge der Durchführung des Auftrages ergibt, dass der Auftragsgegenstand nicht erbracht bzw. geleistet werden kann.

16 Gerichtsstand und Erfüllungsort

16.1 Erfüllungsort ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Leoben.

16.2 Als Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang mit allfälligen aus dem Auftragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Leoben vereinbart.

Impressum

Medieninhaber

Polymer Competence Center Leoben GmbH
Sauraugasse 1
AT-8700 Leoben
Tel.: +43 3842 429 62-0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Handelsregister

Firmensitz: Leoben, FN 223698v
FB-Gericht: LG Leoben
UID-Nr.: ATU 54829208

Unternehmensgegenstand

Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet der Kunststofftechnik und der Polymerwissenschaften

Geschäftsführung

DI Dr. Elisabeth Ladstätter

Aufsichtsrat

Dipl.-Ing. Dr. Willi Simma (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Gottfried Steiner (Stv.-Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. Helmut Antrekowitsch
Dipl.-Ing. Dr. Wilfried Enzenhofer, MBA
Dipl.-Ing. Dr. Paul Hartmann
Mag. Christoph Ludwig
DI Manfred Hackl
Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Frank Uhlig

Gesellschafter

Montanuniversität Leoben
35 %
Technische Universität Graz 17 %
JOANNEUM RESEARCH Forschungsges.mbH 17 %
Upper Austrian Research GmbH 26 %
Leoben Holding GmbH 5 %
Die Eigentumsverhältnisse entsprechen den Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnissen. Informationen zu den Gesellschaftern der JOANNEUM RESEARCH Forschungsges.mbH sowie der Upper Austrian Research GmbH sind den Websites dieser beiden Unternehmen unter www.joanneum.at bzw. www.uar.at zu entnehmen.

Grundlegende Ausrichtung

Das PCCL wurde im Jahr 2002 gegründet und trägt als vorwettbewerbliche, wirtschaftsnahe Forschungsgesellschaft zur stetigen Weiterentwicklung und Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet der Kunststofftechnik und Polymerwissenschaften sowie auf verwandten Gebieten bei. Die Website (www.pccl.at) dient der Information der Fördergeber, Partner, Kunden sowie der Öffentlichkeit.
 
Datenschutzerklärung
 

 


Designed by System-Partner IT-Service GmbH

System-Partner

Kontakt

Polymer Competence Center Leoben GmbH
Sauraugasse 1
AT-8700 Leoben

Tel.: +43 3842 429 62-0

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www.pccl.at

 

Steiermärkische Sparkasse
IBAN: AT41 2081 5000 4032 7439
BIC: STSPAT2GXXX

Firmenbuch: Landesgericht Leoben
FN 223698v
UID-Nr. ATU 54829208


Geschäftsführung:

  • DI Dr. Elisabeth Ladstätter
  • Prof. Dr. Wolfgang Kern

Wir trauern um den Verlust unseres wissenschaftlichen Geschäftsführers



 Plötzlich und völlig unerwartet wurde unser wissenschaftlicher Geschäftsführer Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kern am Sonntag, 29. September 2024, im Alter von 60 Jahren aus dem Leben gerissen. Sein allzu früher Tod hat uns schmerzhaft getroffen.
Im Jahr 2008 übernahm er als Universitätsprofessor für "Chemie der Kunststoffe" der Montanuniversität Leoben die Funktion des wissenschaftlichen Leiters des Polymer Competence Centers Leoben und wurde 2011 als wissenschaftlicher Geschäftsführer bestellt. Sein Leben war ausgefüllt mit einer unerschöpflichen Energie für unsere Forschungsthemen und der wissenschaftlichen Weiterentwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seine Kompetenz und sein großer Erfahrungsschatz wurden allseits geschätzt, ebenso wie sein stets respektvoller und angenehmer Umgang mit allen Forschungspartnern aus Wissenschaft und Industrie. Unter seiner Führung hat sich unser Forschungsinstitut zu dem herausragenden, österreichischen Zentrum für kooperative Forschung im Bereich Kunststofftechnik und Polymerwissenschaften entwickelt. Der Wissens- und Technologietransfer und die Verwertung unserer Forschungsergebnisse waren ihm stets ein großes Anliegen. Wir verlieren einen wertvollen Kollegen, einen überaus geschätzten Vorgesetzten und Freund, den alle sehr vermissen werden.
Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren Zeit seiner Frau und seiner Familie.